Mobirise


Die Wichtigkeit einer Dichtung fällt erst dann auf, wenn Maschinenstillstände, Ausfallzeiten oder Verunreinigungen auftreten.



hier als Download - PDF

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
Dichtungsschmiede GmbH
Tackweg 9a
47918 Tönisvorst

I. Angebot und Vertragsabschluss

1.
Für alle Angebote und Verträge gelten ausschließlich die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Dichtungsschmiede GmbH, Schmitzheide 7, 47918 Tönisvorst. Entgegenstehende oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich in Textform oder schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für den Fall, dass wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden den Vertrag abschließen oder die vertraglich geschuldete Leistung erbringen, insbesondere Zahlungen auf den Kaufpreis entgegennehmen.

2.
Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

3.
Mündliche Vereinbarungen - gleich welcher Art - sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns in Textform oder schriftlich bestätigt worden sind; dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden jedweder Art.

4.
Die zu dem Angebot und Auftrag gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir verpflichten uns, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

II. Preis und Zahlung

Sämtliche in unseren Verkaufsunterlagen, Preislisten, Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angeführten Preise verstehen sich netto ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Lager und in Euro. Anfallende Verpackungs- und Versandkosten sowie gesetzliche Mehrwertsteuer werden gesondert ausgewiesen.

III. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzögerung

1.
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Sie muss in Textform oder schriftlich vereinbart sein. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Beibringung vom Kunden ggf. zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, oder Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.

2.
Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Kunden sobald als möglich mit.

3.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft gemeldet haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

4.
Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, von uns die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

5.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

6.
Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen. Im Übrigen gilt Abschnitt VIII.2 der AVB. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges des Kunden ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt der Kunde zur Gegenleistung verpflichtet.

7.
Kommen wir in Verzug und erwächst dem Kunden hieraus ein Schaden, so kann er den entstandenen Verzugsschaden zu verlangen der Höhe nach begrenzt für jede volle Woche der Verspätung auf 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Setzt uns der Kunde – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Er verpflichtet sich, auf unser Verlangen in angemessener Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurück tritt. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt VIII.2 dieser AVB.

8.
Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Vertragsgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung länger als sechs Wochen im Rückstand, so sind wir nach erfolgloser, schriftlich oder in Textform, gesetzter Nachfrist  von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Fordern wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, können wir pauschal 15 % des Verkaufspreises des Vertragsgegenstands als Schaden fordern. Es bleibt uns unbenommen einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn wir einen größeren Schaden nachweisen können. Weist der Kunde einen geringeren Schaden als den pauschalierten Schaden nach Satz 2 nach, ist der Schadensersatzanspruch entsprechend geringer.

9.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

IV. Gefahrübergang - Abnahme

1.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich oder in Textform vereinbart ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Liefergegenstand unser Werk und/oder Lager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, wie beispielsweise die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben,  sofern nichts anderes schriftlich oder in Textform vereinbart ist.

2.
Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

3.
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Wir sind verpflichtet, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

V. Zahlung - Zahlungsverzug

1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und nach Erhalt des Vertragsgegenstandes zur Zahlung fällig.

2.
Schecks/Wechsel werden von uns nur zahlungshalber und vorbehaltlich ihrer endgültigen Gutschrift entgegengenommen. Einzugs- und Diskontspesen sowie sonstige Gebühren sind vom Kunden zu übernehmen.

3.
Der Kunde ist grundsätzlich nicht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, es sei denn seine Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt.

4.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, soweit sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt.

5.
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank aus dem Warenwert zu berechnen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1.
Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Ausgleich aller Forderungen gegenüber dem Kunden vor, die aus der Geschäftsverbindung mit ihm herrühren. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf solche Forderungen, für die der Kunde uns einen Scheck hereingereicht, wir aber im Scheck-Wechsel-Verfahren dem Kunden einen Wechsel über die Kaufpreissumme geben.

2.
Der Kunde ist verpflichtet, den unter Vorbehalt gelieferten Vertragsgegenstand ggf. ausreichend gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden, etc., zum Neuwert zu versichern. Im Falle eines Versicherungsschadens gemäß Satz 1 dieses Abschnittes ist der Kunde verpflichtet, uns die ihm gegenüber der Versicherung zustehende Forderung auf Ersatzleistung abzutreten. Weist uns der Kunde trotz unserer Aufforderung innerhalb einer Woche keine Versicherung nach Satz 1 nach, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern.

3.
Der Kunde darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

4.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Fristsetzung und Mahnung in Textform berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

5.
Aufgrund des Eigentumsvorbehalts können wir den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

6.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

VII. Mängelansprüche

1.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser den nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, soweit die Vorschriften auf den Kunden Anwendung finden. Der Kunde hat insbesondere die gelieferte Ware nach Eingang der Sendung an dem vereinbarten Ort oder bei uns bzgl. Anzahl, Abmessung, Form, Beschaffenheit und Unversehrtheit usw. zu prüfen. Falls Mängel festgestellt werden, sind diese im Hinblick auf jede einzelne beanstandete Ware in Textform oder schriftlich aufzulisten und uns zusammen mit einer konkreten Fehlerbeschreibung unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Satz drei gilt entsprechend. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt beim Verlassen unseres Lagers. Dies vorausgeschickt leisten wir für Sach- und Rechtsmängel unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich den Haftungsvorschriften unter Ziff. VIII der AVB Gewähr wie folgt:

a. Sachmängel

aa.
Alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns durch den Kunden unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
 
bb.
Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach erfolgter Abstimmung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir unverzüglich in Textform hierüber zu informieren sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

cc.
Wir tragen – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung einschließlich des Versandes. Wir tragen außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit wir hierdurch nicht unverhältnismäßig belastet werden.

dd.
Dem Kunden steht nach den gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er uns schriftlich eine angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels gesetzt hat und wir diese haben fruchtlos verstreichen lassen. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Kunden lediglich das Recht zur Minderung des Preises zu. Im Übrigen wird das Recht auf Minderung ausgeschlossen.

ee.
Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen und Schäden. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

ff.
Die Gewährleistungsverpflichtungen sind ausgeschlossen bei einer unsachgemäßen Behandlung beim Transport, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme oder Verwendung durch den Kunden und / oder eines von diesem Beauftragten, ferner bei Nichtbeachtung der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege, unsachgemäßer Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten, ungeeignete Betriebsmittel oder falschem Druck, Aufstellung in ungeeigneten Räumen, Einwirkungen von Teilen fremder Herkunft sowie bei sonstigen äußeren Einflüssen. Ein natürlicher Verschleiß ist von der Mängelhaftung ausgeschlossen.

gg.
Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt VIII. 2 dieser Bedingungen.

b. Rechtsmängel
aa.
Werden durch die Benutzung des Liefergegenstandes Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte in der Bundesrepublik Deutschland verletzt, wird dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch verschafft oder der Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise modifiziert, sodass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den vorgenannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus stellen wir den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber frei.

bb.
Die in Abschnitt VII. b aa. uns betreffenden Verpflichtungen sind vorbehaltlich Abschnitt VIII. 2 der AVB für den Fall der Schutz oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn

der Kunde uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
der Kunde uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VII. b aa. ermöglicht
uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht und
die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert
oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat

VIII. Haftung

1.
Wenn der Liefergegenstand infolge von uns schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Abschnitte VII und VIII.2.

2.
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, gleichgültig aus welchen Gründen, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben und bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter, bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

IX. Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Alle übrigen Ansprüche des Kunden verjähren, - mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen - gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, in 12 Monaten. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Letztere gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.
Gerichtsstand ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Hauptsitz zu verklagen.

3.
Erfüllungsort für alle entstehenden Verpflichtungen aus Verträgen, denen diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus dem schriftlichen Individualvertrag nichts anderes ergibt.
4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt.

hier als Download - PDF

Dichtungsschmiede GmbH
Stand 08.07.2021